Neben der stationären Betreuung bieten wir auch ambulante Erziehungsbeistandschaften nach § 30 SGB VIII oder Eingliederungshilfe nach dem SGB XII an, wobei auch unsere Räume und ggf. Gruppenangebote genutzt werden können.
Die ambulanten Hilfen bestehen in gemeinsamen Gesprächen oder Gesprächen mit Dritten, wie z.B. Eltern oder Lehrern. Wir begleiten ggf. bei Wegen zu Behörden und helfen beim Ausfüllen von Formularen. Berufliche oder schulische Perspektiven können entwickelt und gemeinsam verfolgt werden. Alle Belange des Alltags, von Verpflichtungen bis hin zu allen Freizeitangeboten, können abgesprochen werden.
Insgesamt orientiert sich die ambulante Hilfe am individuellen Bedarf der Hilfesuchenden.
Sozialpädagogisches Schüler- und Lehrlingszentrum e. V.
Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen
Die Wohngruppe Friedländer Weg ist eine stationäre Jugendhilfeeinrichtung des sozialpädagogischen Schüler- und Lehrlingszentrum e. V. (SuLZ) und bietet Platz für 10 Jugendliche ab 14 Jahren.
Voraussetzung für die Aufnahme ist eine Kostenzusage und die grundsätzliche Bereitschaft des jungen Menschen, in einem behütenden, aber auch fordernden Rahmen leben zu wollen.
Rechtsgrundlage für eine Aufnahme bilden die § 34, 35a und 41 SGB VIII.
Unser Konzept ist besonders geeignet für junge Menschen, die klare Strukturen und feste Regeln brauchen. Wir bieten den Jugendlichen auf ihren individuellen Wegen zur Selbstständigkeit zuverlässige Unterstützung in allen Bereichen. Ein besonderer Schwerpunkt ist auch die intensive Betreuung nach einem längeren Klinikaufenthalt.