Grundsätze
Unser Selbstverständnis
Grundlegend für unsere Arbeit ist die Einstellung, dass jedes Individuum das Recht auf eine würde- und respektvolle Behandlung verdient. Insbesondere solche Menschen, die sozial, emotional oder psychisch beeinträchtigt sind. So stellt Betreuung für uns ein Angebot dar, welches das Ziel verfolgt, diese Menschen auf ihrem Lebensweg konstruktiv zu unterstützen.
Das dafür notwendige Element ist eine tragfähige und intensive Beziehung, die allerdings nicht erzwungen werden kann, sondern vielmehr auf gegenseitigem aufeinander Zugehen von BetreuerIn und KlientIn beruht. Von dieser Basis aus betrachtet sehen wir uns als AssistentInnen der Jugendlichen, die auf der Suche nach individuellen Zielen sind — für ein selbstständiges Leben unabdingbar.
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Für den Weg in ein selbstbestimmtes Leben sehen wir in Anlehnung an Daniel/Wassell (Asessing and promoting resilience in vulnerable children, 2002) drei Faktoren als zwingend erforderlich an:
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1. Eine sichere Basis… in der ein Gefühl der Zugehörigkeit und Sicherheit erlebt wird, die es den Jugendlichen ermöglicht, sich aktiv explorierend mit ihrer Umwelt auseinanderzusetzen.
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2. Eine gute Selbst-Wertschätzung… eine verinnerlichte Vorstellung, etwas wert zu sein und etwas zu können.
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3. Ein Gefühl der Selbstwirksamkeit… d. h. Einfluss und Kontrolle in Bezug auf das eigene Handeln mit einem realitätsbezogenen Wissen der persönlichen Stärken und Grenzen zu kombinieren.
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Das Fundament jeder einzelnen Betreuung in unserer Einrichtung bildet demnach die Erfahrung einer Bindung an die zuständigen BezugsbetreuerInnen, die für die zu betreuenden Jugendlichen diesen „sicheren Hafen“ bzw. die besondere Rolle ausfüllen sollten und somit dem jungen Menschen das Ausprobieren neuer Wege und Strategien ermöglicht.
Ein weiterer wichtiger Eckpfeiler unserer pädagogischen Arbeit stellt das Prinzip der Partizipation dar. Dieses wird so weit wie möglich in die tägliche Arbeit integriert. In der sozialpädagogischen Fachliteratur wird der Begriff Partizipation folgendermaßen definiert: „(…) als das Ziel einer Beteiligung und Mitwirkung der Klienten bei der Wahl und Erbringung sozialarbeiterischer/ sozialpädagogischer Dienste, Programme und Leistungen“ (Schnurr 2005, S. 1330). Im idealtypischen Fall ist damit eine partnerschaftliche, gleichwertige Beteiligung der Betroffenen in allen Phasen des Hilfeprozesses gemeint, d.h. den Subjektstatus des Klienten zu unterstreichen bzw. zu wahren und mit Hilfe eines Aushandlungs- und Verständigungsprozesses die Hilfe gemeinsam zu gestalten. Es geht also um die Einbindung der Jugendlichen bei allen das Zusammenleben betreffenden Ereignissen und Entscheidungsprozessen (§8 SGB VIII).
Es geht im Gegensatz nicht darum, einfach über den Kopf des Betreffenden hinweg zu entscheiden. In vielen Situationen, wie z. B. beim Einrichten des eigenen Zimmers, den Ausgehzeiten oder beim Finden von Regeln, welche das WG-Zusammenleben betreffen (z. B. Erstellung von Putzplänen), hat es sich als wirksames pädagogisches Mittel herausgestellt, welches sowohl von Adressaten als auch von Fachkräften als sehr positiv und effektiv beschrieben wird. Eine weitere Plattform für eine gruppeninterne Beteiligung der Jugendlichen stellt die Hausrunde dar, in deren Verlauf u. a. über interne Konflikte, bestimmte Verhaltensweisen von Bewohnern oder die allgemeine Freizeitgestaltung debattiert wird.
Weiterhin werden Planungsprozesse von verschiedenen Aktivitäten wie Tagesausflügen oder Reisen gemeinsam durchgeführt. Auf eine solche respektvolle und beteiligende Art und Weise lernen die Jugendlichen ihre eigenen Meinungen und Wünsche auszudrücken und die von anderen Menschen zu akzeptieren. Weiteres Lernziel in diesem Zusammenhang ist, wie ein Konsens im Gruppenkontext erreicht werden kann. An dieser Stelle leistet der partizipatorische Gedanke auch einen wichtigen Beitrag zur Einübung von Demokratieverständnis.
Um die Kontinuität sowie die einvernehmliche Zusammenarbeit von Betreuern und Klienten im Ganzen zusätzlich konstruktiv zu fördern, kommt es zum Abschluss eines Betreuungsvertrages. Die an dieser Stelle gemeinsam ausgehandelten Verbindlichkeiten und Rechte regeln die Gestaltung des allgemeinen Zusammenlebens in der Einrichtung.
Durch diese gestalterische Einbindung in den Interventionsprozess erfahren die Heranwachsenden ein äußerst positives und wichtiges subjektives Gefühl der Selbstwahrnehmung bzw. -wirksamkeit und des „Einbezogenseins“.
Demzufolge wird in unserer Institution die Auswahl und Ausgestaltung der notwendigen Hilfeformen und Methoden von Vornherein sehr individuell in enger Zusammenarbeit zwischen Betreuer und Betreutem an den jeweiligen Bedürfnissen ausgerichtet.
Die folglich wachsende authentische Motivation zur Mitwirkung auf Seiten der Hilfesuchenden und die hierdurch gewonnene Handlungsaktivität erhöhen die Chance auf einen positiven Lernerfolg und die damit verbundene gesunde Entwicklung in Richtung einer autonomen Lebensführung.
Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen gelangen so zu der Überzeugung aus eigener Kraft und selbstbestimmt mit Hilfe eigener Ressourcen etwas bewegt und ihre Teilhabemöglichkeiten an gesellschaftlichen Prozessen ausgebaut zu haben.