Neben der stationären Betreuung bieten wir auch ambulante Erziehungsbeistandschaften nach § 30 SGB VIII oder Eingliederungshilfe nach dem SGB XII an, wobei auch unsere Räume und ggf. Gruppenangebote genutzt werden können.
Die ambulanten Hilfen bestehen in gemeinsamen Gesprächen oder Gesprächen mit Dritten, wie z.B. Eltern oder Lehrern. Wir begleiten ggf. bei Wegen zu Behörden und helfen beim Ausfüllen von Formularen. Berufliche oder schulische Perspektiven können entwickelt und gemeinsam verfolgt werden. Alle Belange des Alltags, von Verpflichtungen bis hin zu allen Freizeitangeboten, können abgesprochen werden.
Insgesamt orientiert sich die ambulante Hilfe am individuellen Bedarf der Hilfesuchenden.